Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Getränkehandlung Lichtner
Inh.Jürgen Köstens e.K.
Brunnenweg 18
76646 Bruchsal
1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen (AGB).
1.2. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB für künftige Lieferungen und Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.
2.2 Der Vertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Ausführung zustande, je
nachdem, welches Ereignis früher liegt.
3. Preise
3.1 Lieferungen, für die keine Preise vereinbart sind,
werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die am
Tage der Fälligkeit gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung
gestellt.
3.2 Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich einschließlich Verladung und Transport zum Besteller, jedoch ohne Pfand für das Leergut und Paletten oder sonstige Verpackung.
3.3 Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt netto
100,00 €. Bei Bestellungen unter diesem Wert erheben wir einen
Mindermengenzuschlag, dessen Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen.
4. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
4.1 Die Bezahlung unserer Rechnungen hat bar bei Lieferung
gegen Übergabe der Rechnung zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes
vereinbart ist. Unsere Fahrer sind zum Einzug berechtigt.
oder
4.1 Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt bei
Verbrauchern bar bei Lieferung. Bei Unternehmern kommt – wenn nichts
anderes vereinbart wird – das Lastschriftverfahren zur Anwendung; der
Besteller ist verpflichtet, ggf. alle erforderlichen Erklärungen zur
Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens schriftlich abzugeben.
4.2 Wurde Zahlung durch Überweisung vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen ab der Lieferung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf unserem Konto maßgeblich. Längere Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §
247 BGB geltend zu machen, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist;
bei Verbrauchern ermäßigt sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz. Unsere Ansprüche auf Ersatz eines tatsächlich höheren
Schadens bleiben unberührt.
4.4 Rabatte oder Skonti können nur abgezogen werden, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Ein Skontoabzug setzt voraus, dass sämtliche Zahlungen aus dem Auftrag innerhalb der Skontofrist bei uns eingehen.
4.5 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen möglich.
4.6 Bleibt der Besteller länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Besteller aus anderen Aufträgen oder aus Abrufaufträgen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen.
4.7 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der
Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug
5.1 Alle Bestellungen werden von uns im Rahmen des
ordentlichen Geschäftsgangs und während der üblichen Geschäftszeiten
ausgeführt.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei
Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie
beim Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unseres Einflusses liegen, wenn solche Umstände nachweislich
auf die Möglichkeit zur Einhaltung der Frist Einfluss haben.
5.2 Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller nach
fruchtlos abgelaufener angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadensersatz (einschl. etwaiger
Folgeschäden) und Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind
ausgeschlossen, es sei denn ein Fixgeschäft wurde vereinbart oder der
Besteller kann geltend machen, wegen des von uns zu vertretenden Verzugs
sei sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen.
6. Gewährleistung
6.1 Wir sind bemüht, alle Getränke und Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Gibt es dennoch Grund zu Beanstandungen gilt:
a) für Verbraucher:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung geltend gemacht werden.
b) für Unternehmer:
Unternehmer haben die von uns
gelieferte Ware sofort nach Eingang auf Qualitäts- und Mengenmängel zu
überprüfen und uns etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von drei
Arbeitstagen zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassen der rechtzeitigen
Mängelanzeige in Textform gilt die Ware als genehmigt. Den Besteller
trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Reklamationen von
Fassbier in Fässern können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen geltend gemacht werden und nur, wenn die Rückgabe mit einer
Füllmenge von mehr als 50 % erfolgt.
6.2 Bei berechtigten und rechtzeitig vorgebrachten Beanstandungen leisten wir Gewähr nach dem Gesetz.
Bei
berechtigter Reklamation von Fassbier leisten wir nach unserer Wahl
Ersatz entweder durch Bierlieferung in Höhe der Rückgabemenge oder durch
wertmäßige Gutschrift.
7. Leergut
7.1 Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen und Bierfässer
werden dem Besteller ungeachtet seiner Verpflichtung zur Entrichtung von
Pfand nur leihweise zur Verfügung gestellt.
7.2 Für Mehrwegflaschen, Kisten und Bierfässer erheben wir ein Pfandgeld nach den jeweils bei uns gültigen Pfandsätzen. Das Pfandgeld wird in der Rechnung ausgewiesen und ist mit dem Rechnungsbetrag zu bezahlen.
7.3 Der Besteller ist zur Rückgabe des Leergutes
(Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Bierfässer) in einem ordnungsgemäßen
Zustand verpflichtet. Wir sind nicht verpflichtet, aber berechtigt,
mehr Leergut zurückzunehmen, als wir dem Besteller geliefert haben.
7.4 Die Lieferung von Leergut an den und die Rücknahme von Leergut vom Besteller wird bei uns mengenmäßig erfasst. Der jeweilige Leergutsaldo wird auf den Rechnungen ausgewiesen und gilt als genehmigt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen in Textform widerspricht. Bei Beendigung der Geschäftsverbindung erfolgt über das Leergut eine Schlussabrechnung; der Besteller hat uns fehlendes Leergut mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich 20 % zum Ausgleich von neu für alt zu ersetzen; das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Übermengen werden dem Besteller mit den jeweils bei uns gültigen Pfand-sätzen ersetzt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
8.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der
Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der
Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern, insbesondere den
Eigentumsvorbehalt weiterzugeben.
8.3 Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Sofern ein Forderungsübergang nach den bei der Weiterveräußerung getroffenen Vereinbarungen nicht möglich ist, ist der Besteller nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von uns zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung in diesem Fall widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung erfolgt, tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab.
8.4 Ungeachtet der Abtretung und unseres
Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt,
wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der
Vermögenslage des Bestellers – insbesondere mit einem Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens - erlischt das Einziehungsrecht.
Auf
unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen
Angaben an uns zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Auf unser Verlangen hat der Besteller jederzeit, d.h. auch wenn er
selbst zum Einzug berechtigt ist, uns eine von ihm unterzeichnete
Abtretungsanzeige auszuhändigen.
9. Warenlieferung auf Kommission
Bei
Warenlieferung auf Kommission nehmen wir ausschließlich volle und
sortenreine Kisten zurück. Für jede zurückgenommene Kiste berechnen wir
1,00 €, wenn der Anteil der zurückgegebenen Ware an der gelieferten Ware
10% übersteigt. Ausge-nommen von dieser Regelung sind Wein, Sekt und
Spirituosen.
10. Beschwerden Streitschlichtung
Um
Streitigkeiten mit Verbrauchern beizulegen, sind wir bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für alle
Zahlungen und für Nacherfüllungsansprüche ist der Sitz unseres
Unternehmens in Bruchsal.
11.2 Rechtsstreitigkeiten sind bei dem für uns zuständigen Gericht durchzuführen, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand Juni
2018 – V2